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Sicherstellungszuschlag:
So holst du dir deine Haftpflichtprämie zurück
Die Berufshaftpflicht ist für Hebammen in der Geburtshilfe einer der größten Kostenblöcke – und die Prämie ist gleich hoch, egal ob du 5 oder 50 Geburten im Jahr begleitest. Genau dafür gibt es den Sicherstellungszuschlag: Die gesetzlichen Krankenkassen gleichen dir über den GKV-Spitzenverband die gestiegenen Haftpflichtkosten aus, damit sich Geburtshilfe auch mit wenigen Geburten trägt. Gesetzlich verankert ist das in § 134a Abs. 1b SGB V, die Umsetzung regelt Anlage 1.4 zum Vertrag über Hebammenhilfe (aktuelle Fassung seit 1. April 2026).
Wer bekommt ihn?
Freiberufliche Hebammen, die dem Hebammenhilfevertrag beigetreten sind und in der Vertragspartnerliste geführt werden – mit aktuellen Kontaktdaten, persönlichem IK und hinterlegter Kontoverbindung (den eigenen Leistungsumfang dort bitte selbst aktuell halten). Nachzuweisen sind mindestens 4 geburtshilfliche Leistungen pro Jahr. Eine abgesagte Geburt kann höchstens einmal pro Jahr angerechnet werden – nur mit schriftlichem Behandlungsvertrag, aus dem die geplante Geburtsleistung, dein IK, die Krankenversichertennummer, der Kostenträger und der voraussichtliche Entbindungstermin hervorgehen (alle übrigen Versichertendaten geschwärzt). Antragsberechtigt sind nur Hebammen persönlich – Geburtshäuser als Institution nicht, wohl aber jede Hebamme einzeln.
Wie viel gibt es – und wann?
Der Ausgleichsbetrag wird jedes Jahr individuell neu berechnet und orientiert sich an deiner tatsächlichen Haftpflichtprämie – steigen die Versicherungskosten, steigt er automatisch mit. Bemessen wird je Quartal: Den Anteil für ein Quartal erhältst du, wenn du darin geburtshilfliche Leistungen erbracht und abgerechnet hast. Beantragt wird zweimal jährlich beim GKV-Spitzenverband – online über das Antragsportal oder per Post. Seit 1.1.2026 gilt dafür das neue Formular 4. Beizulegen: Haftpflichtpolice mit Deckungssumme, Zahlungsnachweis der Prämie sowie Rechnungsbelege und Zahlungseingänge als Leistungsnachweis. Gut zu wissen: Qualitätsnachweise musst du nicht beifügen (der GKV-Spitzenverband prüft stichprobenartig), und bei unvollständigen Unterlagen gibt es genau eine Nachfrist – die solltest du nicht verstreichen lassen. DHV-Mitglieder reichen vereinfachte Versicherungsnachweise ein.
So unterstützt dich hebamio: In hebamio kannst du im QM direkt den Sicherstellungsantrag stellen, und unter Finanzen → Geburten generierst du pro Geburt den richtigen Beleg. Alle Details dazu findest du in den FAQs.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Zusammenfassung (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine rechtliche Beratung. Verbindlich sind die aktuellen Unterlagen des GKV-Spitzenverbands – dort findest du auch Antragsformulare, Ausfüllhinweise und die gemeinsamen FAQ zum Hebammenhilfevertrag. Telefonische Beratung beim GKV-Spitzenverband: 030 206 288 2199 (Di 8–10, Do 16–17:30 Uhr).
